Belastungsausgleich

Bericht der Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH nach § 52 Abs. 1 EEG

EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2009

Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH

Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002267

Regelzone: Vattenfall Europe Transmission GmbH / 10YDE-VE-------2

1. Einleitung

 Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (= Stromlieferant) verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45 bis 49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH mit diesem Dokument nach.

2. Grundsystematik

Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen und den angebotenen Strom abzunehmen. Dieser Strom unterliegt darüber hinaus bei bestimmten EEG-Anlagen einer Vergütungspflicht mit gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen.

Der aufnehmende Netzbetreiber ist verpflichtet, den nach §§ 16, 18 bis 33 EEG vergüteten Strom nach      § 34 und 35 EEG an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber weiterzuverkaufen. Von den Vergütungen sind die vermiedenen Netzentgelte in Abzug zu bringen.

Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln daraufhin für jedes Kalenderjahr die Strommenge, die sie von Netzbetreibern oder von Betreibern von direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen EEG-Anlagen abgenommen und vergütet haben. Außerdem stellen sie die Höhe des Anteils dieser EEG-Strommenge am gesamten Letztverbrauch fest (Belastungsausgleichsquote).

Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, die aufgenommenen EEG-Mengen und die geleisteten Vergütungszahlungen untereinander unter Berücksichtigung des Letztverbraucherabsatzes auszugleichen.

Die Stromlieferanten, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG verpflichtet, vom Übertragungsnetzbetreiber Strom aus dem EEG-Belastungsausgleich abzunehmen. Die Menge des abzunehmenden Stroms bemisst sich nach der Strommenge, die an Letztverbraucher geliefert wurde und nach der bundesweit einheitlichen EEG-Belastungsausgleichsquote. Vergütet wird die Strommenge mit der bundesweit einheitlichen Durchschnittsvergütung.

Diese liegt über dem normalen Stromeinkaufspreis, so dass beim Stromlieferanten für den zwangsweisen Stromeinkauf gegenüber dem marktbezogenen Einkauf Mehrkosten entstehen. Diese werden in der Regel im Wege einer Umlage auf den gesamten, an Letztverbraucher abgegebenen Strom, weiter gegeben („EEG-Umlage“).

3. Datenermittlung

 An Letztverbraucher wurden im Berichtsjahr von der Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH 22.833.450 kWh geliefert und vom Wirtschaftsprüfer gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber testiert. Der Letztverbraucherabsatz ist dabei gemäß der Begriffsdefinition der Bundesnetzagentur „die an alle (privilegierte und nicht-privilegierte) Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferte Strommengen. Privilegiert sind die unter §§ 40 bis 43 EEG fallenden Letztverbraucher. […] Unter dem Letztverbraucherabsatz gesamt [ist] nicht der Eigenverbrauch des Stromlieferanten zu erfassen.“

Im Kalenderjahr 2009 hat die unter Ziffer 2 genannte Belastungsausgleichsquote 18,582 % betragen. Die Durchschnittsvergütung betrug 13,945 Cent/kWh.

Die Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH musste somit vom Übertragungsnetzbetreiber 4.242.912 kWh EEG-Strom abnehmen. Der Aufwand hierfür belief sich auf 591.674,08 Euro netto.

Soweit gegenüber Letztverbrauchern die EEG-Umlage separat ausgewiesen wurde, erfolgte deren Berechnung entsprechend den mit dem jeweiligen Letztverbraucher getroffenen ver-traglichen Vereinbarungen.

4. Weitere Unterlagen

Die Berichte der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber nach § 52 Abs. 1 EEG können für 2008 unter nachfolgenden Internetadressen eingesehen werden:

Vattenfall Europe Transmission GmbH: www.vattenfall.de

Die EEG-Endabrechnungen sind auf der gemeinsamen Internetseite der vier Übertragungsnetzbetreiber zu finden: www.eeg-kwk.net.

Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH | Breitscheidstraße 160 | 07407 Rudolstadt | Tel.: (03672) 48900